Gefahrensymbol 250 x 250 mm – Klasse Nr. 5.1
Für brandfördernde Stoffe
Gemäß dem Internationalen Maritimen Code für Gefahrgut – IMDG – und den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut auf der Straße – ADR – müssen die Plaketten (große Etiketten) an den 4 Außenwänden der Transportmittel angebracht werden. Mit einer Mindestgröße von 250 mm müssen die Plaketten nach einem Aufenthalt von 3 Monaten im Meerwasser noch lesbar sein. Transportmittel, die Güter der Klasse 7 enthalten, müssen die Plaketten 7D tragen. Bei multimodalem Transport entfallen die Vorschriften für den Straßen- und Schienentransport zugunsten der Vorschriften für den Seetransport, weshalb das Etikett aus Vinyl bestehen muss.
- Ref :ED-51-VP250
- Klasse :Klasse 5.1
- Träger :Selbstklebendes Vinyl
- Präsentation :Flach