Gefahrensymbol 250 x 250 mm – Klasse Nr. 2.1
Für entzündbare Gase
Gemäß dem internationalen Code für den Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg – IMDG – und den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße – ADR – müssen die Gefahrguttafeln (große Etiketten) an den 4 äußeren Wänden der Transportmittel angebracht werden. Mit einer Mindestgröße von 250 mm müssen die Tafeln auch nach einem Aufenthalt von 3 Monaten im Meerwasser lesbar sein. Transportmittel, die Güter der Klasse 7 enthalten, müssen die Tafeln 7D tragen. Im Falle des multimodalen Transports gelten die Vorschriften des Straßen- und Schienenverkehrs nicht mehr und werden durch die des Seewegs ersetzt, weshalb das Etikett aus Vinylmaterial bestehen muss.
- Ref :ED-21-VP250
- Klasse :Klasse 2.1
- Träger :Selbstklebendes Vinyl
- Präsentation :Flach
