ETIKETT KLAPPBARE MARKIERUNG BEGRENZTE MENGE GRÖßE 300 x 300 MM – VERZINKTEM STAHL Gemäß Kapitel 5.3 der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße – ADR – müssen die Gefahrgutplaketten, je nach Fall 3 oder 4, an den Außenseiten der Transportfahrzeuge angebracht werden. Mit einer Mindestgröße von 250 mm haben die im Straßenverkehr verwendeten Plaketten in der Praxis eine Größe von 300 mm pro Seite. Wir empfehlen die Verwendung von Aluminium oder Magnetmaterial, um den ADR-Vorschriften zu entsprechen, die verlangen, dass alle Etiketten den Witterungsbedingungen ausgesetzt sein können, ohne nennenswerte Schäden zu erleiden.
- Ref :EM-MQL-UPP300
- Träger :Verzinktem Stahl
- Präsentation :Flach