Laut Teil 7 „Kennzeichnung und Etikettierung“ der Vorschriften für den Lufttransport von Gefahrgut – DGR IATA – muss das Etikett „Cargo Aircraft Only“ (Abbildung 7.4.C) auf den Packstücken und Umverpackungen angebracht werden, die Gefahrgut enthalten, das nur auf Frachtflugzeugen transportiert werden darf. In diesem Fall ist der Transport mit Passagierflugzeugen verboten.
- Ref :EM-CARGO-AP120C
- Träger :Selbstklebendes Papier
- Präsentation :Aus Rolle
