Gefahrensymbol 300 x 300 mm x 1 mm – Klasse Nr. 8
Für ätzende Stoffe – Magnetisch Gemäß Kapitel 5.3 der Vorschriften für den Transport von Gefahrgut auf der Straße – ADR – müssen die Plaketten, je nach Fall 3 oder 4, an den Außenwänden der Transportmittel angebracht werden. Mit einer Mindestgröße von 250 mm haben die im Straßenverkehr verwendeten Plaketten in der Praxis ein Format von 300 mm pro Seite.
Wir empfehlen die Verwendung von Vinyl, Aluminium oder Magnetmaterial, um den ADR-Vorschriften zu entsprechen, die verlangen, dass alle Etiketten den Witterungsbedingungen ohne wesentliche Beschädigung standhalten können.
- Ref :ED-80-MP300
- Klasse :Klasse 8
- Träger :Magnetisch
- Präsentation :Flach