Marke „“Ausgenommene Menge““ Größe 100 x 100 mm.
Gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Luft und See (ADR, IATA, IMDG) müssen Güter, die in ausgenommenen Mengen transportiert werden, auf dem Paket mit einer spezifischen, dauerhaft und gut lesbar angebrachten Kennzeichnung versehen sein. Das Etikett „“Ausgenommene Menge““ muss die Hauptgefahrenklasse oder, falls zugewiesen, die Unterteilung jeder der gefährlichen Substanzen im Paket tragen. Wenn der Name des Absenders oder des Empfängers an anderer Stelle auf dem Paket nicht angegeben ist, muss diese Information auf der Marke erscheinen.
- Ref :EM-QE-AR100P
- Träger :Selbstklebendes Papier
- Präsentation :Aus Rolle
