„KENNZEICHEN FÜR LITHIUMBATTERIEN“ PERSONALISIERT ROLLE Gemäß Teil 7 ‚Kennzeichnung und Etikettierung‘ der Vorschriften für den Lufttransport von Gefahrgut – DGR IATA – muss das Etikett ‚Lithium-Batterie‘ auf den Packstücken angebracht werden, die Lithiumbatterien oder -elemente oder -legierungen enthalten. Insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Ionen-Batterien, die in einem Gerät enthalten sind, oder Lithium-Ionen-Batterien, die zusammen mit einem Gerät verpackt sind, Lithium-Metall-Batterien, Lithium-Metall-Batterien, die in einem Gerät enthalten sind, oder Lithium-Metall-Batterien, die zusammen mit einem Gerät verpackt sind. – Siehe Verpackungsanweisungen 965, 966, 967, 968, 969, 970, 977, 978.
- Ref :EM-LITHIUM-AR100P
- Träger :Selbstklebendes Papier
- Präsentation :Aus Rolle
